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Firmenwebseiten rechtssicher machen

Teil 12: 6 Punkte, die eine rechtssichere Firmenwebseite bieten sollte

Wie im normalen Geschäftsleben müssen Unternehmen auch bei Ihrer Firmenwebseite bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen, damit diese als rechtssicher gilt. Nur so können sie sicher sein, dass der schöne neue Internetauftritt nicht zu einer Abmahn-Falle wird.

Gleich als Info vorweg: ich gebe mit diesem Artikel keine Hinweise, welche rechtssicheren Texte Ihre Internetseite bieten muss. Ständige Änderungen durch den Gesetzgeber führen dazu, dass Ratgeber relativ schnell ihre Gültigkeit verlieren. Ich gebe lediglich einen Überblick, woran Sie denken sollten. Die Ausarbeitung obliegt den Unternehmen und sollte immer in Zusammenarbeit mit Anbietern rechtssicherer Texte erfolgen. Nur diese haben die Möglichkeit auf Änderungen rechtzeitig zu reagieren.

Anmerkung: Im Mai 2018 wird in der EU die neue DSGVO, die Datenschutzgrundverordnung, gültig. Ab diesem Zeitpunkt gelten viele neue Richtlinien und Vorgaben für Webseitenbetreiber und Unternehmen im Allgemeinen. Daher sollte man sich damit auseinandersetzen und im Zweifelsfall die Hilfe von einem Anwalt in Anspruch nehmen.

1. Impressum

Jede Firmenwebseite muss ein Impressum führen. Dieses muss auf der Internetseite leicht zugänglich und auffindbar sein. Bitte verstecken Sie es also nicht als Link auf irgendeiner Unterseite. Am besten man packt solche Seiten generell in den Footerbereich einer Webseite. Im Impressum müssen unter anderem Name und Anschrift des Betreibers der Internetpräsenz, sowie Kontaktdaten und ggf. Geschäftsführer bei juristischen Personen angegeben werden. Auch Handelsregister Registriernummer und USt-Id-Nr dürfen nicht fehlen, insofern denn vorhanden.

2. AGB

Wer im Internet etwas vertreibt, muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht ersichtlich angeben und diese sich bei Abschluss eines Vertrags bestätigen lassen. Gerade AGB sind häufig eine mögliche Ursache für Abmahnungen. Oftmals werden diese einfach von einer anderen Webseite kopiert und dann jahrelang nicht aktualisiert.

Das Kopieren von AGBs ist eine Urheberrechtsverletzung und sollte somit vermieden werden. Zudem gibt es regelmäßig rechtliche Änderungen, die sich auch in den AGB wiederfinden müssen, sodass hier ein besonderes Augenmerk gelten sollte. Zwar gibt es Anbieter, die einem helfen, sich AGBs selber zusammenzubauen (z.B. agb.de). Auf Nummer sicher gehen kann man aber nur mit einem Anwalt für Online-Recht oder einem Anbieter der sich darauf spezialisiert hat.

3. Datenschutzerklärung

Gerade wenn man regelmäßig Daten von Kunden auf seiner Webseite speichert, sollte es eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Firmenwebseite geben. Diese beinhaltet mindestens folgendes:

  • Datenschutzhinweis
  • Widerrufserklärung
  • Hinweis, welche Daten gespeichert werden
  • Hinweis, falls eine Analysesoftware wie Google Analytics eingesetzt wird
  • Hinweis über die Nutzung von Social Media Buttons
  • Auskunftsrecht
  • Ansprechpartner für Datenschutz

Tipp: Als Agentur-Partner von e-Recht24.de (* Partnerlink zu e-Recht24.de) empfehle ich, die Datenschutzerklärung über den dort verfügbaren Datenschutzgenerator zu erstellen. Im Laufe der letzten Monate hat sich e-Recht24.de immer mehr als die Referenzseite im Netz positioniert, wenn es um die DSGVO geht. Selbst Datenschützer haben mir den Service von e-Recht24.de empfohlen, so dass ich ruhigen Gewissens meine Kunden dort hinschicken kann. Als Gewerbetreibender benötigt man einen Mitgliederzugang bei e-Recht24.de, um die Datenschutzerklärung erstellen zu können. Dieser ist allerdings jederzeit kündbar und bietet abseits der Datenschutzerklärung noch jede Menge andere Dienste und Informationen, die heutzutage wichtig sind um online rechtskonform unterwegs zu sein.


4. Urheberrecht und Haftungsausschluss

Nutzen Sie auf Ihrer Webseite Texte, Bild oder Videomaterial von anderen Webseiten, müssen Sie garantieren können, dass Sie auch die Nutzungsrechte besitzen. Haben Sie diese nicht, sollten Sie eine Verwendung unter allen Umständen vermeiden um Abmahnungen vorzubeugen.

Ggf. kann es auch Sinn machen Ihre eigenen Werke durch einen Copyright-Hinweis zu schützen. Somit schrecken Sie mögliche „Inhalts-Diebe“ schon von vornherein ab.

Betreiben sie ein Forum oder bieten Sie Kommentarfunktionen an, sollten Sie einen Haftungsausschluss für User Generated Content angeben. Dies ist zwar nicht 100% wasserdicht, zumindest aber ein erster Schritt um nicht für die Inhalte zur Rechenschaft gezogen zu werden, die andere auf Ihrer Webseite erstellen.

5. Online-Shops haben besondere rechtliche Vorgaben

Gerade Online-Shops werden sehr häufig bei Abmahnungen bemängelt. Einmal fehlt die nötige Bestätigung der AGB, dann fehlt die Ausweisung der MwSt. im Shop oder auf Auftragsbestätigungen und Rechnung. Oder aber die Widerrufsbelehrung ist schlicht nicht vorhanden. Achten Sie also penibel darauf, welche Infos Sie als Shopbetreiber rechtlich bieten müssen.

6. Rechtssichere Adressgenerierung

Sammeln Sie auf Ihrer Webseite E-Mail-Adressen für E-Mail-Marketing, müssen Sie folgendes beachten: Es dürfen Adressen von Nicht-Kunden nur verwendet werden, wenn diese von sich aus ihre E-Mail-Adresse durch einen Klick auf ein Feld á la „Ja, ich möchte weitere Informationen per E-Mail erhalten“ in einen E-Mail-Verteiler eingetragen haben. Ein Zwang auf Double-Opt-In (Klick auf einen Bestätigungslink als finale Zustimmung) ist derzeit noch nicht zwingend erforderlich.

Kunden werden von Unternehmen heutzutage auch ohne die direkte Einwilligung per E-Mail beworben. Hier ist die Rechtslage nicht so restriktiv. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass die E-Mail als Kundenbindungs-Intrument Sinn macht. Die beworbenen Dienstleistungen oder Produkte müssen im Kontext des Geschäftsverhältnis mit Ihrem Kunden stehen.

Sicherstellen sollten Sie zudem, dass der E-Mail-Abonnent der Werbeeinwilligung jederzeit widersprechen kann. Kunden, von denen Sie ein Werbeverbot erhalten, sollten Sie unter keinen Umständen per E-Mail anschreiben. Bei B2B verhält es sich übrigens genauso!

Fazit: Es gibt einige Schrauben, an denen Webseitenbetreiber schrauben müssen, um eine rechtssichere Firmenwebseite zu garantieren. Mit diesen 6 Punkten haben Sie einen Anhaltspunkt, an was Sie denken sollten. Die genaue und rechtssichere Umsetzung sollte mit professioneller Hilfe erfolgen. Die neue DSGVO sollte unter allen Umständen ZUSÄTZLICH beachtet werden!

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Letzte Version vom 13. Juni 2018 von Netzgänger

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Bildnachweise: Freepik - Flaticon

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