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7 Punkte, die eine rechtssichere Website bieten sollte

Wie im normalen Geschäftsleben müssen Unternehmen auch bei ihrer Firmenwebseite bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen, damit diese als rechtssicher gilt. Nur so können sie sicher sein, dass der schöne neue Internetauftritt nicht zu einer Abmahn-Falle wird.

Gleich als Info vorweg: ich gebe mit diesem Artikel keine Hinweise, welche rechtssicheren Texte deine Internetseite bieten muss. Ständige Änderungen durch den Gesetzgeber führen dazu, dass Ratgeber relativ schnell ihre Gültigkeit verlieren. Ich gebe lediglich einen Überblick, woran du mindestens denken solltest. Die Ausarbeitung obliegt den Unternehmen und sollte immer in Zusammenarbeit mit Anbietern rechtssicherer Texte oder Anwaltskanzleien erfolgen. Nur diese haben die Möglichkeit auf Änderungen rechtzeitig zu reagieren und rechtssicherheit zu garantieren.


1. Impressum

Jede Firmenwebseite muss ein Impressum führen. Dieses muss auf der Internetseite leicht zugänglich und auffindbar sein. Bitte verstecke Sie also nicht als Link auf irgendeiner Unterseite. Am besten du packst rechtliche geforderte Unterseiten generell in den Footerbereich einer Webseite.

Ein Impressum für eine Website muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um den rechtlichen Anforderungen (insbesondere des deutschen Telemediengesetzes, TMG) zu entsprechen. Hier sind die wichtigsten Bestandteile:

  1. Name und Anschrift
    Vollständiger Name bzw. Unternehmensname sowie die Anschrift des Anbieters.
  2. Vertretungsberechtigte Person(en)
    Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) muss der/die vertretungsberechtigte(n) Person(en) (Geschäftsführer, Vorstand) genannt werden.
  3. Kontaktangaben
    Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme, wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  4. Handelsregistereintrag
    Falls vorhanden, Angaben zum Handelsregister, einschließlich Registernummer und Registergericht.
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
    Die USt-ID muss angegeben werden, wenn sie vorliegt.
  6. Berufsrechtliche Angaben
    Bei bestimmten Berufen (z. B. Ärzte, Anwälte) sind berufsspezifische Angaben erforderlich, wie die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie Verweise auf die geltenden berufsrechtlichen Regelungen.
  7. Verantwortlicher für den Inhalt
    Falls die Website journalistisch-redaktionelle Inhalte enthält, ist ein Verantwortlicher für den Inhalt anzugeben, inklusive Kontaktdaten.
  8. Haftungsausschluss und Links
    Angaben zum Haftungsausschluss für externe Links sind optional, aber häufig enthalten, um rechtliche Unsicherheiten zu minimieren.

Diese Angaben stellen sicher, dass die Identität und Erreichbarkeit des Website-Betreibers klar und nachvollziehbar sind.


2. AGB

Wer im Internet etwas vertreibt, muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen leicht ersichtlich angeben und diese sich bei Abschluss eines Vertrags bestätigen lassen. Gerade AGB sind häufig eine mögliche Ursache für Abmahnungen. Oftmals werden diese einfach von einer anderen Webseite kopiert und dann jahrelang nicht aktualisiert.

Das Kopieren von AGBs ist eine Urheberrechtsverletzung und sollte somit vermieden werden. Zudem gibt es regelmäßig rechtliche Änderungen, die sich auch in den AGB wiederfinden müssen, sodass hier ein besonderes Augenmerk gelten sollte. Zwar gibt es Anbieter, die einem helfen, sich AGBs selber zusammenzubauen (z.B. agb.de). Auf Nummer sicher gehen kann man aber nur mit einem Anwalt für Online-Recht oder einem Anbieter der sich darauf spezialisiert hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Website sollten klar und umfassend formuliert sein, um den Nutzern transparente Informationen über die Bedingungen der Nutzung, den Vertragsschluss und die Pflichten beider Parteien zu geben. Hier sind die wichtigsten Inhalte:

  1. Geltungsbereich
    Beschreibung, für welche Dienstleistungen oder Produkte die AGB gelten und auf welche Zielgruppe sie angewendet werden.
  2. Vertragsschluss
    Erklärung, wie ein Vertrag zwischen Anbieter und Kunde zustande kommt (z. B. durch Bestellung und Bestätigung).
  3. Leistungen des Anbieters
    Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, ihrer Verfügbarkeit und etwaiger Einschränkungen.
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
    Informationen über Preise, Zahlungsarten und Fälligkeit. Gegebenenfalls Angaben zu Versandkosten und Steuern.
  5. Liefer- und Leistungsbedingungen
    Regelungen zur Lieferung und Leistungserbringung, einschließlich Lieferzeiten, Verfügbarkeit und Versand.
  6. Widerrufsrecht und Rückgabe
    Angaben zum Widerrufsrecht, Rückgabebedingungen und Ablauf des Widerrufsprozesses, sofern es sich um Verbraucher handelt.
  7. Haftung und Gewährleistung
    Regelungen zur Haftung des Anbieters und Gewährleistungsansprüche. Ggf. Haftungsbeschränkungen, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Pflichten der Nutzer
    Verhaltensregeln für die Nutzer, z. B. Verbot der missbräuchlichen Nutzung oder des Hochladens illegaler Inhalte.
  9. Datenschutz und Datensicherheit
    Verweis auf die Datenschutzerklärung und Informationen zur Datennutzung und Datensicherheit.
  10. Änderung der AGB
    Regelungen darüber, wie und unter welchen Bedingungen Änderungen der AGB möglich sind.
  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Angabe des anwendbaren Rechts und des Gerichtsstandes im Streitfall.
  12. Schlussbestimmungen
    Sonstige Regelungen wie salvatorische Klausel, die besagt, dass der Vertrag auch bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln weiterhin gilt.

Diese Punkte decken die wichtigsten Bestandteile von AGB für eine Website ab. Die AGB sollten klar und verständlich formuliert sein und regelmäßig aktualisiert werden.


3. Datenschutzerklärung

Gerade wenn man regelmäßig Daten von Kunden auf seiner Webseite speichert, sollte es eine Datenschutzerklärung auf deiner Unternehmens-Website geben. Diese beinhaltet mindestens folgendes:

Eine Datenschutzerklärung für eine Website sollte bestimmte Informationen enthalten, um die Transparenz gegenüber den Nutzern zu gewährleisten und den rechtlichen Anforderungen der DSGVO zu entsprechen. Hier sind die wesentlichen Bestandteile:

  1. Verantwortlicher und Kontaktinformationen
    Angaben zum Verantwortlichen der Datenverarbeitung (in der Regel der Betreiber der Website) und dessen Kontaktinformationen.
  2. Erhobene Daten und deren Zweck
    Eine Beschreibung der Art der erhobenen personenbezogenen Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse) und für welche Zwecke diese verarbeitet werden (z. B. zur Verbesserung des Service, für Marketingzwecke).
  3. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
    Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten (z. B. Einwilligung, berechtigtes Interesse).
  4. Cookies und Tracking-Technologien
    Erklärung über den Einsatz von Cookies oder anderen Tracking-Technologien und die Möglichkeit für die Nutzer, ihre Einstellungen anzupassen.
  5. Datenübermittlung an Dritte
    Information darüber, ob Daten an Dritte weitergegeben werden, und falls ja, an wen und unter welchen Bedingungen (z. B. Dienstleister, Partnerunternehmen).
  6. Übermittlung in Drittländer
    Falls Daten in Länder außerhalb der EU übermittelt werden, muss angegeben werden, wie der Datenschutz dort gewährleistet wird.
  7. Speicherdauer
    Informationen darüber, wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden.
  8. Betroffenenrechte
    Hinweise auf die Rechte der Nutzer, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  9. Widerruf und Widerspruch
    Hinweise darauf, wie Nutzer ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen oder der Verarbeitung widersprechen können.
  10. Beschwerderecht
    Hinweis auf das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
  11. Änderungen der Datenschutzerklärung
    Ein Hinweis darauf, dass und wie die Datenschutzerklärung geändert werden kann.

Diese Punkte decken die wesentlichen Anforderungen einer Datenschutzerklärung für eine Website ab und sollten regelmäßig überprüft und bei Änderungen aktualisiert werden.


Tipp: Als Agentur-Partner von e-Recht24.de (* Partnerlink zu e-Recht24.de) empfehle ich, die Datenschutzerklärung über den dort verfügbaren Datenschutzgenerator zu erstellen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich e-Recht24.de immer mehr als die Referenzseite im Netz positioniert, wenn es um die DSGVO geht. Selbst Datenschützer haben mir den Service von e-Recht24.de empfohlen, so dass ich ruhigen Gewissens meine Kunden dort hinschicken kann. Als Gewerbetreibender benötigt man einen Mitgliederzugang bei e-Recht24.de, um die Datenschutzerklärung erstellen zu können. Dieser ist allerdings jederzeit kündbar und bietet abseits der Datenschutzerklärung noch jede Menge andere Dienste und Informationen, die heutzutage wichtig sind um online rechtskonform unterwegs zu sein.


4. Urheberrecht und Haftungsausschluss

Nutzt du auf deiner Webseite Texte, Bild oder Videomaterial von anderen Webseiten, musst du garantieren können, dass du auch die Nutzungsrechte besitzt. Hast du diese nicht, solltest du eine Verwendung unter allen Umständen vermeiden um Abmahnungen vorzubeugen.

Ggf. kann es auch Sinn machen deine eigenen Werke durch einen Copyright-Hinweis zu schützen. Somit schreckst du mögliche „Inhalts-Diebe“ schon von vornherein ab.

Betreibst du ein Forum oder bietest Kommentarfunktionen an, solltest du einen Haftungsausschluss für User Generated Content angeben. Dies ist zwar nicht 100% wasserdicht, zumindest aber ein erster Schritt um nicht für die Inhalte zur Rechenschaft gezogen zu werden, die andere auf deiner Webseite erstellen. Je kritischer Inhalte sind, desto eher solltest du sie regelmäßig prüfen und bei Kenntnissnahme entschärfen oder entfernen.


5. Online-Shops haben besondere rechtliche Vorgaben

Gerade Online-Shops werden sehr häufig bei Abmahnungen bemängelt. Einmal fehlt die nötige Bestätigung der AGB, dann fehlt die Ausweisung der MwSt. im Shop oder auf Auftragsbestätigungen und Rechnung. Oder aber die Widerrufsbelehrung ist schlicht nicht vorhanden. Achte also penibel darauf, welche Infos du als Shopbetreiber rechtlich bieten musst. Neben Impressum, Datenschutzhinweis und AGB sind vor allem folgende Infos für eCommerce-Anbieter relevant:

  • Widerrufsbelehrung
    Belehrung über das Widerrufsrecht für Verbraucher (14 Tage Widerrufsrecht), inklusive Widerrufsformular und Informationen zur Rücksendung der Ware.
  • Zahlungs- und Versandinformationen
    Angaben zu den akzeptierten Zahlungsmethoden und den Versandkosten. Versandbedingungen, Lieferzeiten und eventuelle Versandbeschränkungen sollten ebenfalls klar dargestellt werden.
  • Hinweise zu Gewährleistung und Garantie
    Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung und, falls angeboten, zu zusätzlichen Garantien.
  • Preisangaben
    Klare, vollständige Preisauszeichnung inklusive aller Steuern und Versandkosten, die vor Abschluss des Kaufs ersichtlich sein müssen.
  • Cookie-Hinweis
    Hinweis auf die Verwendung von Cookies und gegebenenfalls Einholung der Einwilligung des Nutzers, je nach Art der verwendeten Cookies (z. B. für Tracking oder Marketing).

6. Rechtssichere Adressgenerierung

Sammelst du auf deiner Webseite E-Mail-Adressen für E-Mail-Marketing, musst du folgendes beachten: Es dürfen Adressen von Nicht-Kunden nur verwendet werden, wenn diese von sich aus ihre E-Mail-Adresse durch einen Klick auf ein Feld á la „Ja, ich möchte weitere Informationen per E-Mail erhalten“ in einen E-Mail-Verteiler eingetragen haben. Mailadressen dürfen nur nach doppelter Bestätigung der Anforderungs-Email genutzt werden. So wird sicher gestellt, dass die Mailadresse auch wirklich zu der Person gehört, die E-Mails erhalten möchte.

Kunden werden von Unternehmen heutzutage auch ohne die direkte Einwilligung per E-Mail beworben. Hier ist die Rechtslage nicht so restriktiv. Du musst allerdings sicherstellen, dass die E-Mail als Kundenbindungs-Instrument Sinn macht. Die beworbenen Dienstleistungen oder Produkte müssen im Kontext des Geschäftsverhältnis mit Ihrem Kunden stehen. Wobei auch das bereits eine Grauzone der Internet-Werbung darstellt. Besser ist es ohne DOI gar keine Mails zu versenden, wenn sie nicht konkret mit der bisherigen Geschäftsbeziehung in Verbindung stehen. Werbung sollte dann vermieden werden.

Zusammengefasst:

  • Einwilligung einholen: Die Nutzer müssen ausdrücklich ihre Zustimmung geben, z. B. durch das Double-Opt-In-Verfahren, bei dem sie ihre E-Mail-Adresse angeben und dann über einen Bestätigungslink in einer E-Mail aktiv zustimmen.
  • Transparenz: Die Nutzer müssen genau informiert werden, wofür ihre E-Mail-Adresse verwendet wird, wie oft E-Mails versendet werden und welche Inhalte sie erwarten können.
  • Datenschutzerklärung: Die Nutzung der E-Mail-Adressen muss in der Datenschutzerklärung erläutert werden, einschließlich der Rechte der Nutzer auf Auskunft, Widerruf und Löschung ihrer Daten.
  • Abmeldemöglichkeit: Jede Marketing-E-Mail muss eine einfache Möglichkeit zur Abmeldung bieten, sodass Nutzer ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können.

7. Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG

Ab 2025 müssen Websitebetreiber in der EU sicherstellen, dass ihre Websites barrierefrei und für alle Nutzer zugänglich sind, wie es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vorsehen. Dies bedeutet, dass die Inhalte und Funktionen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen, z. B. durch Textalternativen für Bilder, eine klare Struktur für Screenreader und eine gut lesbare und navigierbare Gestaltung. Insbesondere Anbieter im öffentlichen und kommerziellen Sektor müssen dann die Anforderungen der WCAG-Stufe AA erfüllen und regelmäßig prüfen sowie gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Bei der Barrierefreiheit von Websites stehen folgende Faktoren besonders im Fokus:

  1. Textalternativen für visuelle Inhalte
    Bilder, Grafiken und andere visuelle Inhalte müssen mit beschreibenden Alternativtexten versehen sein, damit Screenreader sie erfassen können.
  2. Kontraste und Lesbarkeit
    Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind wichtig, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu verbessern.
  3. Navigation und Tastaturzugänglichkeit
    Alle Funktionen sollten über die Tastatur steuerbar sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist, um Menschen mit motorischen Einschränkungen die Navigation zu ermöglichen.
  4. Unterstützung durch Screenreader
    Die Website-Struktur und -Navigation (Überschriftenhierarchie, Links, Formulare) müssen so gestaltet sein, dass Screenreader sie problemlos lesen und navigieren können.
  5. Untertitel und Transkripte für Audio/Video-Inhalte
    Videos und Audio-Inhalte sollten mit Untertiteln oder Transkripten ausgestattet sein, damit hörgeschädigte Personen die Inhalte verstehen können.
  6. Verzicht auf blinkende oder schnell wechselnde Inhalte
    Elemente, die blinken oder schnell wechseln, sollten vermieden oder deaktivierbar sein, um Nutzer mit Epilepsie zu schützen.
  7. Einfache und verständliche Sprache
    Die Inhalte sollten in klarer und einfacher Sprache verfasst sein, um ein breites Spektrum von Nutzern anzusprechen, einschließlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Diese Faktoren tragen dazu bei, dass Websites für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind und die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.


Bildnachweis: Legal icons created by juicy_fish – Flaticon

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Letzte Version vom 2. Dezember 2024 von Netzgänger

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Bildnachweise: Freepik - Flaticon

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